Entdecken Sie die Geschichte einer Mutter im Video

Einige Empfehlungen vor Ihrer Entbindung

Sehr viele Gynäkologen sind beim Daler Spital akkreditiert; wenn Sie von einem dieser Ärzte betreut werden, steht es Ihnen frei, unsere Geburtsabteilung für die Ankunft Ihres Babys zu wählen.

Falls Ihre Gynäkologin oder Ihr Gynäkologe nicht bei unserem Spital akkreditiert ist und Sie dennoch in unserer Geburtsabteilung entbinden möchten, teilen Sie dies Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt mit. Sie oder er kann Sie an einen unserer Gynäkologen überweisen.

Ihr Gynäkologe betreut und berät Sie während Ihrer ganzen Schwangerschaft.

Zur Vorbereitung Ihres Aufenthalts und um ihr Dossier zu vervollständigen, führen wir vor der Geburt ein Telefongespräch mit Ihnen.

Kontakt: 026 429 93 65 (Mo-Fr: 10.30-12.00 Uhr/15.30-17.00 Uhr – ausser Mittwoch)

Bei Bedarf können Sie unsere Geburtsabteilung gerne jeweils am ersten und dritten Samstag des Monats besichtigen. Damit wir uns optimal auf Ihren Besuch vorbereiten können, melden Sie sich bitte am Morgen der Besichtigung unter 026 429 93 60, um die Uhrzeit zu vereinbaren. Eine Hebamme wird Ihnen die Gebärsäle je nach Verfügbarkeit zeigen.

Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs des Daler Spitals teilnehmen, ist die Besichtigung der Gebärsäle Teil des Programms und wird von der Hebamme, die den Kurs leitet, durchgeführt.

Schließlich ist auch ein immersives 360°-Video der Gebärsäle online verfügbar. Klicken Sie hier, um den Rundgang zu starten und die Räumlichkeiten zu entdecken.

Das sollten Sie mitnehmen :

  • Bequeme Kleidung (geeignet zum Stillen, wenn Sie das möchten)
  • Hausschuhe*
  • Necessaire*
  • Babykleider für den Spitalaustritt
  • Ihre Medikamentenliste

*Patientinnen, die halbprivat oder privat versichert sind, erhalten ein Necessaire sowie ein Paar Hausschuhe geschenkt.

Bitte bringen Sie die folgenden Dokumente mit ins Spital.

Medizinische Unterlagen

  • Blutgruppenausweis
  • Anästhesie-Fragebogen (ausgefüllt und unterzeichnet)
  • Impfausweis

Administrative Unterlagen

  • Krankenversicherungskarte
  • Einverständniserklärung (ausgefüllt und unterzeichnet)

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Denken Sie zudem an die nötigen amtlichen Dokumente, ja nach Ihrem Status.

Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Unterlagen, die in einer anderen Sprache als den offiziellen Schweizer Landessprachen vorliegen, müssen mit einer beglaubigten französischen, deutschen oder italienischen Übersetzung versehen sein.

Das Familienbüchlein (oder der Familienausweis), das beim Zivilstandsamt eingereicht wurde, wird an Sie zurückgesandt, sobald die Anmeldung vorgenommen wurde. Für den administrativen Aufwand verrechnet das Daler Spital eine Pauschalgebühr von 25 Franken. Die Geburts-
urkunde ist in dieser Pauschale nicht inbegriffen.

Im Falle einer Namens- oder Adressänderung bitten wir Sie, die Abteilung Patientenaufnahme schnellstmöglich per E-Mail (admissions@daler.ch) zu informieren.

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Verheiratete Eltern schweizerischer Herkunft oder mit einem Ehepartner schweizerischer Herkunft:

  • Familienbüchlein oder Familienausweis (Original)
  • Aufenthaltsbewilligung und Pass des ausländischen Ehepartners (für Portugal: Identitätskarte)
  • Wohnsitzbescheinigung der Mutter und des Vaters
  • Pass oder Identitätskarte der Mutter und des Vaters

Eltern ausländischer Herkunft, die in der Schweiz geheiratet habe:

  • Familienbüchlein oder Familienausweis (Original)
  • Aufenthaltsbewilligung der Mutter und des Vaters
  • Pass oder Identitätskarte der Mutter und des Vaters (für Portugal: Identitätskarte)
  • Wohnsitzbescheinigung

Eltern ausländischer Herkunft, die im Ausland geheiratet haben:

  • Heiratsurkunde (internationales Formular)
  • Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters mit Angaben der Abstammung (internationales Formular)
  • Aufenthaltsbewilligung der Mutter und des Vaters
  • Pass der Mutter und des Vaters (für Portugal: Identitätskarte)
  • Wohnsitzbescheinigung der Mutter und des Vaters

Ledige Mutter schweizerischer Herkunft:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Bestätigung der Kindesanerkennung (wenn das Kind vor seiner Geburt vom Vater anerkannt wurde
  • Wohnsitzbescheinigung der Mutter (wenn das Kind nicht vom Vater anerkannt wurde)
  • Ausweis der Mutter (wenn das Kind nicht vom Vater anerkannt wurde

Ledige Mutter ausländischer Herkunft:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Bestätigung der Kindesanerkennung (wenn das Kind vor seiner Geburt vom Vater anerkannt wurde), welche die Geburtsurkunde sowie die Ledigkeitsbescheinigung ersetzt
  • Aufenthaltsbewilligung der Mutter
  • Pass oder Identitätskarte der Mutter (für Portugal: Identitätskarte)
  • Wohnsitzbescheinigung der Mutter

Anmerkungen: Verheiratete Frauenpaare müssen zusätzlich zu den anderen Unterlagen ein Arztzeugnis vorlegen, das bestätigt, dass die Empfängnis durch eine Samenspende gemäss dem Fortpflanzungsmedizingesetz zustande gekommen ist.

Damit Sie sich so gut wie möglich auf die Ankunft Ihres Kindes vorbereiten können, bieten wir Ihnen verschiedene Kurse an, die Sie vor oder nach der Geburt besuchen können.

Alle Informationen zu den Kursen finden Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik „Unsere Kurse“.